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FAQs zum MSc. Geographie des Globalen Wandels

Dies ist eine unverbindliche Information aus der sich keine Ansprüche ableiten. Die rechtlich verbindlichen Vorgaben sind der Prüfungsordnung des Studiengangs zu entnehmen.

  • Wer sind meine Ansprechpartner?

Bei allen Fragen zu Lehrinhalten einzelner Module, wenden Sie sich bitte an die durchführenden Dozenten. Ansprechpartner für organisatorische Fragen, Verteilung von Exkursionsplätzen, Anregungen etc. ist die Studiengangkoordination.Bei allen anderen Fragen, die den Studiengang Master Geographie des Globalen Wandels betreffen, kontaktieren Sie bitte den Fachstudienberater des Masterstudiengangs. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Geographie.

  • Was sind externe Module?

Sie müssen im Masterstudiengang „Geographie des Globalen Wandels“ Wahlpflichtmodule in einem Umfang von 40 ECTS-Punkten belegen. Dabei können Sie zwischen 0 und 15 ECTS-Punkte im sogenannten externen Wahlpflichtbereich absolvieren. Im externen Wahlpflichtbereich haben Sie die Möglichkeit entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen bzw. Interessen Module aus dem Studienangebot aller Masterstudiengänge der Universität Freiburg und im EUCOR Verbund zu belegen, sofern die Module für den Masterstudiengang Geographie des Globalen Wandels geeignet sind (d.h. sich primär an Masterstudierende richten und eine fachliche Nähe aufweisen). Über die Geeignetheit entscheidet der Studiengangleiter bzw. der Fachstudienberater des Masterstudiengangs.

  • Wie ist der Ablauf bei der Belegung externer Module?

In der Regel müssen Sie sich selbst um die Belegung externer Module kümmern (Ausnahme: Module der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen zum Sommersemester, siehe unten). Dazu sind folgende Schritte notwendig (Bitte beachten Sie die Fristen zur Anmeldung!)

Fall 1: externes Modul an der ALU

  1. Wenn Sie ein Modul gefunden haben, dass Sie belegen möchten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs auf und lassen sich die Geeignetheit des Moduls bestätigen.
  2. Danach müssen Sie Kontakt zu der durchführenden Dozentin/dem durchführenden Dozenten des Moduls aufnehmen. Gibt der/die Dozierende Ihr Einverständnis für eine Teilnahme, können Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren.
  3. Bringen Sie Ihm/Ihr das von Ihnen ausgefüllte Formular „Antrag auf Zulassung zu einer Modulprüfung im externen Wahlpflichtbereich“ (auf der Homepage des Prüfungsamtes ). Die/der Dozierende muss das Formular (Feld „Unterschrift Prüfer“) unterschreiben.
  4. Das von der/dem Dozierenden unterschriebene Formular müssen Sie dann selbst unterschreiben (Abschnitt „Erklärung“).
  5. Danach legen Sie das Formular dem Studienberater des Masterstudienganges vor. Sind beide Unterschriften auf dem Formular enthalten und erfüllt das Seminar die Voraussetzungen, bekommen Sie die Unterschrift zur Geeignetheit.
  6. Danach bringen Sie das Formular innerhalb der angegebenen Frist zum Prüfungsamt.
  7. Sie nehmen an dem Modul teil und erbringen Ihre Prüfungsleistung.
  8. Der Nachweis über die erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung bringen Sie direkt dem Prüfungsamt bzw. veranlassen die Übermittlung des Nachweises. Das Prüfungsamt trägt dann die Leistung in Ihrer Leistungsübersicht ein.

Fall 2: externes Modul außerhalb der ALU (beispielsweise über EUCOR)

  1. Wenn Sie ein Modul gefunden haben, dass Sie belegen möchten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs auf und lassen sich die Geeignetheit des Moduls bestätigen.
  2. Danach müssen Sie Kontakt zu der durchführenden Dozentin/dem durchführenden Dozenten des Moduls aufnehmen. Gibt der/die Dozierende Ihr Einverständnis für eine Teilnahme, können Sie am Modul teilnehmen.
  3. Sie nehmen an dem Modul teil und erbringen Ihre Prüfungsleistung.
  4. Leiten Sie nach Abschluss des Moduls den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs weiter. Geben Sie dabei immer die folgenden Informationen an:
    a) Name und Matrikelnummer
    b) Modulname
    c) Institution an der das Modul absolviert wurde
    d) Note
    e) Umfang bereits belegter externer Module (in ETCS)
  5. Der Anrechnungsvorschlag und der Nachweis über die erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung werden dann direkt an das Prüfungsamt übermittelt. Das Prüfungsamt trägt dann die Leistung in Ihrer Leistungsübersicht ein.

Zum Sommersemester gibt es aufgrund des größeren Andrangs eine zentrale Abfrage nach Belegungswünschen über die Studienkoordination. Dies betrifft allerdings nur Module der Masterstudiengänge der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen. Die Schritte 1) und 2) entfallen dann entsprechend. 

  • Welche Exkursionen/Geländeübungen beinhaltet das Studium?

Im zweiten bzw. dritten Semester gibt es die Module „Internationale Dimensionen des Globalen Wandels“ (IDdGW) und „Projektstudie“. Beide beinhalten in der Regel einen Auslandsaufenthalt. Die Module können sowohl kombiniert als längerer Aufenthalt (wie bei IDdGW und Projektstudie 2015) als auch zu zwei verschiedenen Zielen stattfinden (wie bei IDdGW und Projektstudie 2016). Die für Sie relevante Projektstudie inklusive deren Termine und Kostenkalkulationen finden Sie auf dieser Seite ausgeschrieben. Wir bemühen uns Zuschüsse für die Exkursion und die Projektstudie einzuwerben, jedoch gelingt dies nicht immer. Rechnen Sie bitte damit, dass Sie die gesamten Kosten für die Exkursion und Projektstudie tragen müssen.

  • Muss ich an genau dieser Projektstudie teilnehmen?

In Ihrem Studienverlauf müssen Sie an einer Projektstudie teilnehmen. Die bei Ihrer Bewerbung ausgeschriebene Projektstudie ist für Ihren Jahrgang erstellt. Entsprechend leiten einige Module auf diese Projektstudie hin bzw. sind ggf. Module mit dieser Projektstudie verbunden (insbesondere das Modul „Internationalen Dimensionen des Globalen Wandels“). Daher empfehlen wir nachdrücklich an der für Ihren Jahrgang vorgesehenen Projektstudie teilzunehmen. Es ist Ihnen allerdings nicht vorgeschrieben an genau dieser Projektstudie teilzunehmen. Sie können auch erst an der Nächsten teilnehmen, sofern dort genügend Plätze vorhanden sind. Eine Verschiebung der Projektstudie führt i.d.R. zu einer Studienzeitverlängerung, da die Projektstudie nur zum Sommersemester angeboten wird.

  • Kann ich im Masterstudiengang ein ERASMUS-Auslandssemester absolvieren?

Grundsätzlich ist es möglich im Rahmen des MSc. Geographie des Globalen Wandels ein Auslandssemester zu absolvieren. Beachten Sie jedoch, dass es dadurch zu Verschiebungen und Verlängerungen im Studienverlauf kommen kann, deren Koordination dem/der Studierenden obliegen. Informieren Sie sich dazu bitte auf der ERASMUS-Seite auf der Homepage der Geographie und kontaktieren Sie den ERASMUS-Koordinator. Bitte beachten Sie, dass das ERASMUS-Programm eine längere Vorlaufzeit hat. Informieren Sie sich also am besten bereits zu Studienbeginn über mögliche Aufenthalte und berücksichtigen Sie dabei vorgemerkte Termine von Pflichtmodulen Ihres Studiengangs.

  • Gibt es ausgeschriebene Master-Abschlussarbeiten?

Es ist vorgesehen, dass der/die Studierende selbst das Thema findet und in Einvernehmen mit dem Betreuer / der Betreuerin stellt. Deshalb gibt es keine regelmäßigen Ausschreibungen. In Einzelfällen kann dies allerdings doch der Fall sein, insbesondere wenn die Arbeit mit einem Projekt der Geographie verbunden ist. Sie können sich über die Datenbank der bereits abgeschlossenen Abschlussarbeiten einen Überblick über potentielle Themen verschaffen. Die Datenbank finden Sie auf der Homepage der Geographie.

  • Wann kann/muss ich meine Masterarbeit schreiben?

Im Studienverlauf ist das vierte Semester zur Ausfertigung der Masterarbeit vorgesehen. Sie können die Arbeit jedoch bereits anmelden, sobald Sie 70 ECTS-Punkte erfolgreich absolviert haben. Selbstverständlich können Sie die Masterarbeit auch in ein höheres Semester verschieben. Nach der Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit bis zur Abgabe der Arbeit.

  • Wie funktioniert die Anmeldung der Masterarbeit?

Die Arbeit ist unmittelbar nach Festlegung des Themas über das auf der Homepage des Prüfungsamtes bereitgestellte Formblatt anzumelden. Darin ist der Betreuer der Arbeit festzulegen, der das Formular auch unterschreiben muss und damit seine Betreuung der Arbeit garantiert. Es ist ferner ein Zweitgutachter zu benennen (ohne Betreuungsfunktion).

  • Welche Personen sind betreuungsberechtigt?

Da die Konstellationen und Kombinationen von Personen sehr vielfältig sein können und dabei diverse Bestimmungen einzuhalten sind, nehmen Sie bitte bei nicht-gängigen Kombinationen (gängig = zwei hauptberufliche Professoren unserer Fakultät) Kontakt zum Fachstudienberater des Masterstudienganges auf.

Grundsätzlich sind alle Personen betreuungsberechtigt, die auch prüfungsberechtigt sind. Dies sind die Professorinnen und Professoren, Privatdozenten und akademische Mitarbeiter, denen diese Berechtigung übertragen wurde. Mindestens einer der beiden Prüfer muss hauptberuflich an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen tätig sein. Auf Genehmigung kann der Erstbetreuer auch von außerhalb der Fakultät sein (nur Professorinnen/Professoren und Privatdozenten). 

  • Welche weiteren Punkte muss ich bei der Masterarbeit beachten?

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 30 ECTS-Punkten. Während der gesamten Masterarbeit müssen Sie an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Ist eine Begutachtung in einer weiteren Sprache gewährleistet, kann dies beim Prüfungsamt beantragt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der Prüfungsordnung!