Berufspraktikum
Der Studienverlaufsplan sieht vor, das Berufspraktikum im sechsten Semester zu absolvieren. Es kann aber auch für einen anderen Zeitraum terminiert werden, z.B. in der vorlesungsfreien Zeit oder durch den zeitlichen Tausch mit Wahlpflichtmodulen.
Entsprechend der Prüfungsordnung ist im Modul Berufspraktikum eine berufspraktische Tätigkeit mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 320 Arbeitsstunden bei einer geeigneten öffentlichen oder privaten Einrichtung in Deutschland oder im Ausland zu absolvieren. Das Berufspraktikum, das einen Einblick in mögliche Berufsfelder für Absolventen/Absolventinnen des Studiengangs bieten soll, kann entweder zusammenhängend oder aufgeteilt auf zwei jeweils mindestens vierwöchige Praxisphasen abgeleistet werden.
Damit eine Eignung des Berufspraktikums geprüft werden kann, ist vor der Ableistung die Genehmigung der Fachstudienberatung einzuholen. Voraussetzung für den Erwerb der vorgesehenen ECTS-Punkte ist, dass entsprechende praktische Tätigkeiten im vorgesehenen zeitlichen Umfang abgeleistet und durch die betreffende Einrichtung nachgewiesen ist.
Bitte beachten Sie nachfolgende Einzelheiten im Zeitraum der Praktikumsanbahnung bis -anerkennung.
Vor dem Praktikum (Anbahnung):
- Die Eignung der Praktikumsstelle muss geprüft werden, insbesondere in Bezug auf Ziele und Umfang (s.u.); hierfür Kontakt mit Fachstudienberatung aufnehmen.
- Mit der Praktikumsstelle den offiziell vorgesehenen Praktikumsvertrag inkl. Tätigkeitsplan der Fakultät ausfüllen (s. Vorlagensammlung unten) und der Fachstudienberatung zur Unterzeichnung vorlegen (Zustimmung wird erteilt).
Ziele und Umfang des Berufspraktikums (Praxisphase):
-
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit muss die einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin bzw. eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers entsprechen (Dauer: mind. 8 Wochen, wenn in Teilen mind. 4 Wochen). Bei Betreuung eigener Kinder oder Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen können Sonderregelungen zur Vereinbarung von Familie und Studium verabredet werden.
-
Das Praktikum soll eine sinnvolle Ergänzung zu ihrem Studium darstellen, es soll Einblicke in typische tägliche Arbeitsabläufe bzw. betriebliche Arbeitsprozesse („Alltagserfahrungen“) ermöglichen und es sollen Erfahrungen mit dem mitmenschlichen Umgang untereinander gewonnen werden.
-
Die ausbildende Stelle muss von einer Person, die einen Hochschulabschluss besitzt, geleitet werden.
Nach Ende des Praktikums (Anerkennung):
- Die Anlage 2 des Praktikumsvertrags (Praktikumsnachweis, s. Vorlagensammlung unten) und,
- den Bewertungsbogen für Praktika inkl. Detailinformationen zur Praktikumsstelle (s. Vorlagensammlung unten) an die Fachstudienberatung zur Anerkennung übersenden.
- Die Anerkennung wird seitens der Fachstudienberatung an das Prüfungsamt zur Leistungsverbuchung übermittelt.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen, Unklarheiten und für weitere Informationen können Sie sich gerne via E-Mail an die Fachstudienberatung wenden (Regina Fleischmann; studienberatung(at)geographie.uni-freiburg.de).
Vorlagensammlung (zum Download):
- Zip-Archiv mit Vorlagen zum Praktikumsvertrag, Tätigkeitsplan, Praktikumsnachweis und Bewertungsbogen.
Einzelne Praktikumsstellen akzeptieren keine Fremdverträge und bestehen darauf, hauseigene Praktikumsverträge zu verwenden. Die Verwendung solcher Praktikumsverträge ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und nach Prüfung des Vertrags durch die Fachstudienberatung, alternativ auch möglich.