Prüfungsangelegenheiten Lehramt GymPO
mündliche Abschlussprüfung
- Gestaltung und Anforderungen der mündlichen Abschlussprüfung (Download PDF-Datei)
- Wahl der Prüfer für die mündliche Abschlussprüfung
letzmöglicher Prüfungstermin
Gemäß Schreiben des LLPA Aussenstelle Freiburg vom 21.9.21 wurde die Rahmenverordnung "vom Kultusministerium dahingehend
angepasst, dass die Übergangsfrist verlängert wurde und die Gymnasiallehrerprüfungsordnung
I (GymPO I) vom 31. Juli 2009 auf Studierende nun noch bis
zum 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik noch bis
zum 31. Juli 2025 Anwendung findet.
Dieser großzügige ,Zuschlag' über die ursprüngliche Frist vom 31. Juli 2021 (bzw.
2022) hinaus wurde auch gewährt, um Sonderfälle zu berücksichtigen.
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) in keinem
Falle mehr Erste Staatsprüfungen nach GymPO I durchgeführt werden. Von daher
empfiehlt es sich dringend, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin
(Frühjahr 2024 bzw. 2025) zu einem Prüfungstermin anzumelden, um im Falle einer
Nichtzulassung, eines Nichtantritts wegen Krankheit oder des Nichtbestehens noch
die Möglichkeit zu haben, die Prüfung (erneut) ein Semester später ablegen zu können.
Nach dem 31. Juli 2024 (bzw. 2025) besteht ausdrücklich weder die Möglichkeit noch
ein Anspruch, eine evtl. verschobene oder zu wiederholende oder auch erstmals anzutretende
Erste Staatsprüfung nach GymPO I ablegen zu können, da die rechtliche
Grundlage für eine solche Prüfung ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) nicht mehr
vorhanden ist. Sollten Sie Ihr Lehramtsstudium nach GymPO I bis zum 31. Juli 2024
(bzw. 2025) nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht haben, muss folglich zwingend
eine Umschreibung auf den Studiengang Bachelor/Master stattfinden."
Prüfungsordnung
- 1. oder 2. Hauptfach
- Hauptfach in Kombination mit Kunst oder Musik
- Erweiterungsprüfung Hauptfach
- Erweiterungsprüfung Beifach
- Erweiterungsprüfung Beifach in Kombination Musik oder Kunst
- Vollständige Prüfungsordnung GymPO (Download PDF-Datei)
- Rahmenprüfungsordnung des Landes Baden-Württemberg
Zuständige Prüfungämter
- Für Modulprüfungen ist das Prüfungsamt der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen zuständig. Dort finden Sie auch Formulare für schriftliche Prüfungsan- und -abmeldungen, falls es Probleme bei der Online-Anmeldung zu Prüfungen gibt.
- Die Zuständigigkeit für die Abschlussprüfung (1. Staatsexamen) liegt beim Landeslehrerprüfungsamt