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Prüfungsordnung Erweiterungsfach - Hauptfach

Fachspezifische Teile der Prüfungsordnung Lehramt Geographie Hauptfach als Erweiterungsfach

Hauptfach als Erweiterungsfach

§ 1   Studienumfang

Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach sind insgesamt 110 ECTS-Punkte zu erwerben, davon entfallen

– 75 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Pflichtmodule,

– 19 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Wahlmodule und

– 10 ECTS-Punkte auf Fachdidaktik-Module und

– 6 ECTS-Punkte auf Ergänzende Module.

 

§ 2   Studieninhalte

(1)  Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach sind die unter Ziffer 1 § 2 Absatz 1 der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie genannten Module zu belegen.

(2)   Darüber hinaus belegt der/die Studierende im Umfang von insgesamt 6 ECTS-Punkten nach eigener Wahl Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Personale Kompetenz und/oder ergänzende fachwissenschaftliche Module, die nicht bereits als fachwissenschaftliche Wahlmodule gemäß Ziffer 1 § 2 Absatz 2 der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie belegt wurden.

 

§ 3   Orientierungsprüfung

Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach ist keine Orientierungsprüfung erforderlich.

 

§ 4   Zwischenprüfung

Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach ist keine Zwischenprüfung erforderlich.

 

In  § 5 Notenbildung, § 6 Wiederholung studienbegleitender Prüfungen, § 7  Lehr- und Prüfungssprache gelten die entsprechenden Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie.