Prüfungsordnung Erweiterungsfach - Hauptfach
Hauptfach als Erweiterungsfach
§ 1 Studienumfang
Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach sind insgesamt 110 ECTS-Punkte zu erwerben, davon entfallen
– 75 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Pflichtmodule,
– 19 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Wahlmodule und
– 10 ECTS-Punkte auf Fachdidaktik-Module und
– 6 ECTS-Punkte auf Ergänzende Module.
§ 2 Studieninhalte
(1) Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach sind die unter Ziffer 1 § 2 Absatz 1 der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie genannten Module zu belegen.
(2) Darüber hinaus belegt der/die Studierende im Umfang von insgesamt 6 ECTS-Punkten nach eigener Wahl Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Personale Kompetenz und/oder ergänzende fachwissenschaftliche Module, die nicht bereits als fachwissenschaftliche Wahlmodule gemäß Ziffer 1 § 2 Absatz 2 der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie belegt wurden.
§ 3 Orientierungsprüfung
Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach ist keine Orientierungsprüfung erforderlich.
§ 4 Zwischenprüfung
Im Hauptfach Geographie als Erweiterungsfach ist keine Zwischenprüfung erforderlich.
In § 5 Notenbildung, § 6 Wiederholung studienbegleitender Prüfungen, § 7 Lehr- und Prüfungssprache gelten die entsprechenden Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie.