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Prüfungsangelegenheiten Lehramt GymPO

mündliche Abschlussprüfung



letzmöglicher Prüfungstermin
Gemäß Schreiben des LLPA Aussenstelle Freiburg vom 21.9.21 wurde die Rahmenverordnung "vom Kultusministerium dahingehend angepasst, dass die Übergangsfrist verlängert wurde und die Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31. Juli 2009 auf Studierende nun noch bis zum 31. Juli 2024, bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik noch bis zum 31. Juli 2025 Anwendung findet. Dieser großzügige ,Zuschlag' über die ursprüngliche Frist vom 31. Juli 2021 (bzw. 2022) hinaus wurde auch gewährt, um Sonderfälle zu berücksichtigen. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) in keinem Falle mehr Erste Staatsprüfungen nach GymPO I durchgeführt werden. Von daher empfiehlt es sich dringend, sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin (Frühjahr 2024 bzw. 2025) zu einem Prüfungstermin anzumelden, um im Falle einer Nichtzulassung, eines Nichtantritts wegen Krankheit oder des Nichtbestehens noch die Möglichkeit zu haben, die Prüfung (erneut) ein Semester später ablegen zu können. Nach dem 31. Juli 2024 (bzw. 2025) besteht ausdrücklich weder die Möglichkeit noch ein Anspruch, eine evtl. verschobene oder zu wiederholende oder auch erstmals anzutretende Erste Staatsprüfung nach GymPO I ablegen zu können, da die rechtliche Grundlage für eine solche Prüfung ab dem 1. August 2024 (bzw. 2025) nicht mehr vorhanden ist. Sollten Sie Ihr Lehramtsstudium nach GymPO I bis zum 31. Juli 2024 (bzw. 2025) nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht haben, muss folglich zwingend eine Umschreibung auf den Studiengang Bachelor/Master stattfinden."

 

Prüfungsordnung


 

Zuständige Prüfungämter


 

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