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FAQs zum M.Sc. Geographie des Globalen Wandels

Dies ist eine unverbindliche Information, aus der sich keine Ansprüche ableiten. Die rechtlich verbindlichen Vorgaben sind der Prüfungsordnung des Studiengangs zu entnehmen.

  • Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Bei allen Fragen zu Lehrinhalten einzelner Module wenden Sie sich bitte an die durchführenden Lehrenden. Ansprechperson für organisatorische Fragen, Verteilung von Exkursionsplätzen, Anregungen etc. ist die Studiengangkoordination.Bei allen anderen Fragen, die den Masterstudiengang "Geographie des Globalen Wandels" betreffen, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung des Masterstudiengangs. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Geographie.

  • Was sind externe Module?

Sie müssen im Masterstudiengang „Geographie des Globalen Wandels“ Wahlpflichtmodule in einem Umfang von 40 ECTS-Punkten belegen. Dabei können Sie zwischen 0 und 15 ECTS-Punkte im sogenannten "externen Wahlpflichtbereich" absolvieren. Im externen Wahlpflichtbereich haben Sie die Möglichkeit entsprechend Ihrer Spezialisierungswünsche bzw. Interessen Module aus dem Studienangebot aller Masterstudiengänge der Universität Freiburg und im EUCOR Verbund zu belegen, sofern die Module für den Masterstudiengang "Geographie des Globalen Wandels" geeignet sind (d.h. sich primär an Masterstudierende richten und eine fachliche Nähe aufweisen). Bitte wenden Sie sich zur Abklärung über die Geeignetheit zunächst an die Fachstudienberatung des Masterstudiengangs.

  • Wie ist der Ablauf bei der Belegung externer Module?

In der Regel müssen Sie sich selbst um die Belegung externer Module kümmern (Ausnahme: Module der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen, siehe unten). Dazu sind folgende Schritte notwendig (Bitte beachten Sie die Fristen zur Anmeldung!)

Fall 1: Externes Modul an der Universität Freiburg

  1. Wenn Sie ein Modul gefunden haben, das Sie belegen möchten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs auf und lassen sich die Geeignetheit des Moduls bestätigen.
  2. Danach müssen Sie Kontakt zu der*dem durchführenden Lehrenden des Moduls aufnehmen. Gibt der*die Lehrende das Einverständnis für eine Teilnahme, können Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren
  3. Bringen Sie ihm*ihr das von Ihnen ausgefüllte Formular „Antrag auf Zulassung zu einer Modulprüfung im externen Wahlpflichtbereich“ (auf der Homepage des Prüfungsamtes ). Die*der Lehrende muss das Formular (Feld „Unterschrift Prüfer“) unterschreiben.
  4. Das von der*dem Lehrenden unterschriebene Formular müssen Sie dann selbst unterschreiben (Abschnitt „Erklärung“).
  5. Danach legen Sie das Formular der Fachstudienberatung des Masterstudienganges vor. Sind beide Unterschriften auf dem Formular enthalten und erfüllt das Seminar die Voraussetzungen, erhalten Sie die Unterschrift zur Geeignetheit.
  6. Danach bringen Sie das Formular innerhalb der angegebenen Frist zum Prüfungsamt.
  7. Sie nehmen an dem Modul teil und erbringen Ihre Prüfungsleistung.
  8. Der Nachweis über die erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung bringen Sie direkt dem Prüfungsamt bzw. veranlassen die Übermittlung des Nachweises. Das Prüfungsamt trägt dann die Leistung in Ihrer Leistungsübersicht ein.

Fall 2: Externes Modul außerhalb der Universität Freiburg (beispielsweise über EUCOR)

  1. Wenn Sie ein Modul gefunden haben, dass Sie belegen möchten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs auf und lassen sich die Geeignetheit des Moduls bestätigen.
  2. Danach müssen Sie Kontakt zu dem*der durchführenden Lehrenden des Moduls aufnehmen. Gibt der*die Lehrende das Einverständnis für eine Teilnahme, können Sie am Modul teilnehmen.
  3. Sie nehmen an dem Modul teil und erbringen Ihre Prüfungsleistung.
  4. Leiten Sie nach Abschluss des Moduls den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung der Fachstudienberatung des Masterstudiengangs weiter. Geben Sie dabei immer die folgenden Informationen an:
    a) Name und Matrikelnummer
    b) Modulname
    c) Institution, an der das Modul absolviert wurde
    d) Note
    e) Umfang bereits belegter externer Module (in ECTS)
  5. Der Anrechnungsvorschlag und der Nachweis über die erfolgreich erbrachte Prüfungsleistung werden dann direkt an das Prüfungsamt übermittelt. Das Prüfungsamt trägt dann die Leistung in Ihrer Leistungsübersicht ein.

Für Module der Masterstudiengänge der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen gibt es aufgrund des größeren Andrangs eine zentrale Abfrage nach Belegungswünschen über die Studienkoordination. Die Schritte 1) und 2) entfallen dann entsprechend.

  • Welche Exkursionen und Geländeübungen beinhaltet das Studium?

Im zweiten bzw. dritten Semester gibt es die Module „Internationale Dimensionen des Globalen Wandels“ und „Projektstudie“. Beide beinhalten in der Regel einen Auslandsaufenthalt. Die aktuellen Exkursionsziele finden Sie hier. Die für Sie relevante Projektstudie inklusive deren Termine und Kostenkalkulationen finden Sie auf dieser Website ausgeschrieben. Wir bemühen uns, Zuschüsse für die Exkursion und die Projektstudie einzuwerben, jedoch gelingt dies nicht immer. Rechnen Sie bitte damit, dass Sie die gesamten Kosten für die Exkursion und Projektstudie tragen müssen.

  • Muss ich an genau dieser Projektstudie teilnehmen?

In Ihrem Studienverlauf müssen Sie an einer Projektstudie teilnehmen. Die bei Ihrer Bewerbung ausgeschriebene Projektstudie ist für Ihren Jahrgang erstellt. Entsprechend leiten einige Module auf diese Projektstudie hin bzw. sind ggf. Module mit dieser Projektstudie verbunden (insbesondere das Modul „Internationalen Dimensionen des Globalen Wandels“). Daher empfehlen wir nachdrücklich an der für Ihren Jahrgang vorgesehenen Projektstudie teilzunehmen. Es ist Ihnen allerdings nicht vorgeschrieben an genau dieser Projektstudie teilzunehmen. Sie können auch erst an der nächsten teilnehmen, sofern dort genügend Plätze vorhanden sind. Eine Verschiebung der Projektstudie führt i.d.R. zu einer Studienzeitverlängerung, da die Projektstudie nur zum Sommersemester angeboten wird.

  • Kann ich im Masterstudiengang ein ERASMUS-Auslandssemester absolvieren?

Grundsätzlich ist es möglich im Rahmen des M.Sc. "Geographie des Globalen Wandels" ein Auslandssemester zu absolvieren. Beachten Sie jedoch, dass es dadurch zu Verschiebungen und Verlängerungen im Studienverlauf kommen kann, deren Koordination dem*der Studierenden obliegen. Informieren Sie sich dazu bitte auf der ERASMUS-Website auf der Homepage der Geographie und kontaktieren Sie die ERASMUS-Koordination. Bitte beachten Sie, dass das ERASMUS-Programm eine längere Vorlaufzeit hat. Informieren Sie sich also am besten bereits zu Studienbeginn über mögliche Aufenthalte und berücksichtigen Sie dabei vorgemerkte Termine von Pflichtmodulen Ihres Studiengangs.

  • Gibt es ausgeschriebene Master-Abschlussarbeiten?

Es ist vorgesehen, dass der*die Studierende selbst das Thema findet und in Einvernehmen mit dem*der Betreuer*in stellt. Deshalb gibt es keine regelmäßigen Ausschreibungen. In Einzelfällen kann dies allerdings der Fall sein, insbesondere wenn die Arbeit mit einem Projekt der Geographie verbunden ist. Sie können sich über die Datenbank der bereits abgeschlossenen Abschlussarbeiten einen Überblick über potentielle Themen verschaffen. Die Datenbank finden Sie auf der Homepage der Geographie.

  • Wann kann/muss ich meine Masterarbeit schreiben?

Im Studienverlauf ist das vierte Semester zur Ausfertigung der Masterarbeit vorgesehen. Sie können die Arbeit jedoch bereits anmelden, sobald Sie 70 ECTS-Punkte erfolgreich absolviert haben. Selbstverständlich können Sie die Masterarbeit auch in ein höheres Semester verschieben. Nach der Anmeldung haben Sie 6 Monate Zeit bis zur Abgabe der Arbeit.

  • Wie funktioniert die Anmeldung der Masterarbeit?

Die Arbeit ist unmittelbar nach Festlegung des Themas über das auf der Homepage des Prüfungsamtes bereitgestellte Formblatt anzumelden. Darin ist der*die Betreuer*in der Arbeit festzulegen, der*die das Formular auch unterschreiben muss und damit seine*ihre Betreuung der Arbeit garantiert. Es ist ferner ein*e Zweitgutachter*in zu benennen (ohne Betreuungsfunktion).

  • Welche Personen sind betreuungsberechtigt?

Da die Konstellationen und Kombinationen von Personen sehr vielfältig sein können und dabei diverse Bestimmungen einzuhalten sind, nehmen Sie bitte bei nicht-gängigen Kombinationen (gängig = zwei hauptberufliche Professor*innen unserer Fakultät) Kontakt zur Fachstudienberatung des Masterstudienganges auf.

Grundsätzlich sind alle Personen betreuungsberechtigt, die auch prüfungsberechtigt sind. Dies sind die Professor*innen, Privatdozent*innen und akademische Mitarbeiter*innen, denen diese Berechtigung übertragen wurde. Mindestens einer der beiden Prüfer*innen muss hauptberuflich an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen tätig sein. Auf Genehmigung kann der*die Erstbetreuer*in auch von außerhalb der Fakultät sein (nur Professor*innen und Privatdozent*innen).

  • Welche weiteren Punkte muss ich bei der Masterarbeit beachten?

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 30 ECTS-Punkten. Während der gesamten Masterarbeit müssen Sie an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache geschrieben werden. Ist eine Begutachtung in einer weiteren Sprache gewährleistet, kann dies beim Prüfungsamt beantragt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise in der Prüfungsordnung!